Die Kanzlei


 

Dr. Hans-Joachim Neidlinger

Rechtsanwalt

        

Dr. Hans-Joachim Neidlinger ist seit 1983 als Rechtsanwalt zugelassen. Dr. Neidlinger legte 1973 das Abitur ab und absolvierte anschließend den zweijährigen Zivildienst. Nachdem Jurastudium in Heidelberg folgten bis 1983 die Arbeit als wissenschaftliche Hilfskraft an der juristischen Fakultät der Universität und der Referendarsdienst beim Landgericht Heidelberg. 1989 promovierte Herr. Dr. Neidlinger zum Thema "Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe, insbesondere: der bedingte Tatentschlossene und Tatgeneigte".

 

Nach längjähriger Tätigkeit in der Soziätät Dr. Fehsenmeier und Kollegen  ist Rechtsanwalt  Dr. Neidlinger seit 2007 als Einzelanwalt tätig. 


       

 Sekretariat Karin Ostermann

 

 Tel: 06221-27226

 E-Mail: ra.neidlinger@web.de